Rechtsprechung
VG Magdeburg, 19.03.2021 - 3 B 76/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Begründung von Auflagen einer versammlungsrechtlichen Ordnungsverfügung; Bemalung der Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auflagen in einer versammlungsrechtlichen Ordnungsverfügung während der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2020 - 3 M 60/20
Vorläufiger Rechtsschutz zur Durchführung einer Versammlung nach Maßgabe der …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.03.2021 - 3 B 76/21
Schließlich werden auch die aufgrund des Infektionsschutzes notwendigen Markierungen mittels Kreide auf dem Pflaster vorgenommen und hinterlassen (vgl. OVG LSA, Beschluss v. 18.04.2020, 3 M 60/20;… juris Rz. 13). - VGH Bayern, 10.01.2020 - 10 B 19.2363
Rechtswidrigkeit des Verbots des Verteilens von Flugblättern im Rahmen einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 19.03.2021 - 3 B 76/21
Der Entscheidungsinhalt einer versammlungsrechtlichen Auflage muss aber so gefasst sein, dass der Adressat und die mit dem Vollzug befassten Behörden ohne weiteres erkennen können, was genau gefordert wird bzw. was in der ihn betreffenden Angelegenheit geregelt worden ist, um ihr Verhalten danach ausrichten zu können (BayVGH, B. v. 10.01.2020 - 10 B 19.2363 -, juris, Rdnr. 24 a. E.). - VG Gießen, 30.07.2009 - 10 L 1583/09
Versammlung; personenbezogene Daten der Ordner
Auszug aus VG Magdeburg, 19.03.2021 - 3 B 76/21
Sollte sich die Notwendigkeit der Identitätsfeststellung der eingesetzten Ordner im Laufe der Versammlung als notwendig erweisen, kann ihre Identität an Hand der gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1, HS 1 des Gesetzes über Personalausweise mitzuführenden Personalausweise festgestellt werden (vgl. hierzu: VG Gießen, B. v. 30.07.2009 - 10 L 1583/09.GI -, juris, Rdnr. 17 f.).
- VG Magdeburg, 22.06.2021 - 3 B 150/21
Protestcamp als von der Versammlungsfreiheit geschützte Versammlung
Das Gericht weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit versammlungsrechtliche Entscheidungen des Antragsgegners als nicht hinreichend begründet und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügend angesehen hat (VG Magdeburg, B. v. 19.03.2021 - 3 B 76/21 - juris).Für eine Halbierung des für die Hauptsache maßgeblichen Auffangstreitwertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht keine Veranlassung, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (OVG LSA, B. v. 12.03.2021 - 3 M 55/21; VG Magdeburg, B. v. 19.03.2021 - 3 B 76/21 -, Rdnr. 15, juris).
- VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
Beschränkungen einer als Protestcamp durchgeführten Versammlung
Für eine Halbierung des für die Hauptsache maßgeblichen Auffangstreitwertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht keine Veranlassung, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (OVG LSA, B. v. 12.03.2021 - 3 M 55/21; VG Magdeburg, B. v. 19.03.2021 - 3 B 76/21 -, Rdnr. 15, juris). - VG Magdeburg, 04.06.2021 - 3 B 140/21
Anforderungen an die Begründung einer versammlungsrechtlichen Auflage
Das Gericht weist darauf hin, dass es bereits in der Vergangenheit versammlungsrechtliche Auflagen des Antragsgegners als nicht hinreichend begründet und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügend angesehen hat (VG Magdeburg, Beschluss v. 19.03.2021, 3 B 76/21; juris).Für eine Halbierung des für die Hauptsache maßgeblichen Auffangstreitwertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes besteht keine Veranlassung, da die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegnimmt (OVG LSA, Beschluss v. 12.03.2021, 3 M 55/21; VG Magdeburg, Beschluss vom 19. März 2021 - 3 B 76/21 -, Rn. 15, juris).